Neu ab 1. Dezember 2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 27.11.2020 |
Soeben (27.11.2020 kurz nach 22 Uhr) wurde die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht.
Den Textinhalt können Sie auch hier nachlesen.
Ein paar Auszüge haben wir ohne Zusage auf Vollständigkeit und ohne abschließender Bewertung der aktuellen Situation nachfolgend zusammengestellt.
Zuletzt geändert am: 27.11.2020 um 22:33
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.